Rechtsprechung
   BFH, 25.07.2016 - X B 20/16   

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https://dejure.org/2016,35009
BFH, 25.07.2016 - X B 20/16 (https://dejure.org/2016,35009)
BFH, Entscheidung vom 25.07.2016 - X B 20/16 (https://dejure.org/2016,35009)
BFH, Entscheidung vom 25. Juli 2016 - X B 20/16 (https://dejure.org/2016,35009)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Bundesfinanzhof

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensfragen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 53 FGO, § 74 FGO, § 91 FGO, § 119 Nr 3 FGO, § 119 Nr 4 FGO
    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensfragen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Besteuerung von in der Türkei erzielten Einkünften im Geltungsbereich des DBA-Türkei

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensfragen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besteuerung von in der Türkei erzielten Einkünften im Geltungsbereich des DBA -Türkei

  • rechtsportal.de

    EStG § 50d Abs. 8 S. 1
    Besteuerung von in der Türkei erzielten Einkünften im Geltungsbereich des DBA -Türkei

  • datenbank.nwb.de

    Wirkung einer Vollmacht; Aussetzung des Verfahrens über einen Folgebescheid; Verfahrensfragen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die erloschene Prozessvollmacht - und ihr Nachwirken

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Klage gegen einen Folgebescheid - und die Aussetzung des Verfahrens

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ersatzzustellung - durch Einlegen in den Briefkasten des Prozessbevollmächtigten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Verschulden des früheren Prozessbevollmächtigten - und die Grenzen seiner Zurechnung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 21.07.2011 - IV B 99/10

    Wirksambleiben einer Ladung nach Widerruf einer Prozessbevollmächtigung - Keine

    Auszug aus BFH, 25.07.2016 - X B 20/16
    Das bedeutet, dass das FG bis zu diesem Zeitpunkt Prozesshandlungen, insbesondere auch Ladungen (vgl. dazu etwa Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Juli 2011 IV B 99/10, BFH/NV 2011, 1904, m.w.N.), wirksam gegenüber dem bisherigen Bevollmächtigten vornehmen konnte.
  • BGH, 19.09.2007 - VIII ZB 44/07

    Wirksamkeit der Zustellung an den früheren Prozessbevollmächtigten nach

    Auszug aus BFH, 25.07.2016 - X B 20/16
    Zwar findet die Verschuldenszurechnung nicht mehr statt, wenn die Vollmacht des früheren Prozessbevollmächtigten im Innenverhältnis nicht mehr besteht und nur noch im Außenverhältnis nach § 155 FGO i.V.m. § 87 Abs. 1 ZPO fortwirkt (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 19. September 2007 VIII ZB 44/07, Neue Juristische Wochenschrift 2008, 234, unter II.2.).
  • BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 2333/09

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilverfahren bei

    Auszug aus BFH, 25.07.2016 - X B 20/16
    Das Bundesverfassungsgericht hat die diesbezügliche Rechtsprechung nicht beanstandet (Nichtannahmebeschluss vom 15. Oktober 2009  1 BvR 2333/09, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2010, 421, unter II.2.a bb (1), unter Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung verschiedener Obergerichte).
  • BFH, 24.03.1999 - I B 14/98

    KiESt; AdV bei anhängigem ESt-Verfahren

    Auszug aus BFH, 25.07.2016 - X B 20/16
    Von der Aussetzung des Verfahrens kann aber abgesehen werden, wenn eine Entscheidung in einem Grundlagenverfahren nicht zu erwarten, etwa ein Grundlagenbescheid wegen verspäteter Klageerhebung bestandskräftig geworden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 24. März 1999 I B 14/98, BFH/NV 1999, 1383, unter 1.c cc).
  • BFH, 08.01.2013 - X B 203/12

    Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids hinsichtlich der Höhe eines

    Auszug aus BFH, 25.07.2016 - X B 20/16
    Ist der Grundlagenbescheid bereits ergangen, aber angefochten, ist regelmäßig eine Aussetzung des Verfahrens ermessensgerecht (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Januar 2013 X B 203/12, BFH/NV 2013, 511, unter II.1.a).
  • BFH, 04.06.1987 - V R 131/86

    Bekanntgabe eines Steuerbescheids mittels Ersatzzustellung bei vorübergehender

    Auszug aus BFH, 25.07.2016 - X B 20/16
    Vorübergehende oder längere bis mehrmonatige Abwesenheit ist unschädlich (vgl. BFH-Entscheidungen vom 1. Dezember 1988 V R 125/83, BFH/NV 1989, 523; vom 4. Juni 1987 V R 131/86, BFHE 150, 305, BStBl II 1988, 392, beide jeweils unter 2.a der Entscheidungsgründe; vom 16. Dezember 2004 II B 164/03, BFH/NV 2005, 716).
  • BFH, 16.12.2004 - II B 164/03

    Zustellung; Wohnungsbegriff

    Auszug aus BFH, 25.07.2016 - X B 20/16
    Vorübergehende oder längere bis mehrmonatige Abwesenheit ist unschädlich (vgl. BFH-Entscheidungen vom 1. Dezember 1988 V R 125/83, BFH/NV 1989, 523; vom 4. Juni 1987 V R 131/86, BFHE 150, 305, BStBl II 1988, 392, beide jeweils unter 2.a der Entscheidungsgründe; vom 16. Dezember 2004 II B 164/03, BFH/NV 2005, 716).
  • BFH, 06.12.1995 - I R 131/94

    Feststellungsbescheid bei strittiger Mitunternehmerstellung

    Auszug aus BFH, 25.07.2016 - X B 20/16
    Allerdings ist im Verfahren über den Folgebescheid zu prüfen, ob überhaupt ein wirksamer und damit bindender Grundlagenbescheid existiert, da die Wirksamkeit der Bekanntgabe nicht Gegenstand der Entscheidung des Grundlagenbescheids ist (vgl. BFH-Urteil vom 6. Dezember 1995 I R 131/94, BFH/NV 1996, 592, unter II.2.).
  • BFH, 01.12.1988 - V R 125/83

    Unwirksamkeit von Steuerbescheiden wegen fehlerhafter Zustellung - Bekanntgabe

    Auszug aus BFH, 25.07.2016 - X B 20/16
    Vorübergehende oder längere bis mehrmonatige Abwesenheit ist unschädlich (vgl. BFH-Entscheidungen vom 1. Dezember 1988 V R 125/83, BFH/NV 1989, 523; vom 4. Juni 1987 V R 131/86, BFHE 150, 305, BStBl II 1988, 392, beide jeweils unter 2.a der Entscheidungsgründe; vom 16. Dezember 2004 II B 164/03, BFH/NV 2005, 716).
  • FG Baden-Württemberg, 26.06.2017 - 8 K 4018/14

    Sog. Managementbeteiligung als notwendiges Betriebsvermögen eines selbständig

    Von der Aussetzung des Verfahrens kann aber abgesehen werden, wenn eine Entscheidung in einem Grundlagenverfahren nicht zu erwarten ist, etwa weil ein Grundlagenbescheid wegen verspäteter Klageerhebung bestandskräftig geworden ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. März 1999 I B 14/98, BFH/NV 1999, 1383, unter 1.c cc; vom 25. Juli 2016 X B 20/16, BFH/NV 2016, 1736, Rz 29).
  • FG Niedersachsen, 22.09.2022 - 1 K 17/20

    Steuerliche Behandlung von Ausschüttungen einer EU-Beteiligungsgesellschaft an

    Ist der Grundlagenbescheid schon ergangen oder geändert worden und Gegenstand eines Änderungs- oder Rechtsbehelfsverfahrens, ist die Aussetzung des den Folgebescheids betreffenden Verfahrens der Regelfall (vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. Januar 2013 X B 203/12 , BFH/NV 2013, 511; vom 25. Juli 2016 X B 20/16 , BFH/NV 2016, 1736).
  • FG München, 15.03.2021 - 7 K 2114/18

    Änderung der gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen

    Ist der Grundlagenbescheid bereits ergangen, aber gleichfalls angefochten, ist eine Aussetzung des Verfahrens gegen den Folgebescheid zwar nicht zwingend, stellt im Rahmen der erforderlichen Ermessensentscheidung aber den Regelfall dar (so BFH-Beschluss vom 08. Januar 2013 - X B 203/12, BFH/NV 2016, 1736).
  • FG Sachsen, 05.07.2017 - 6 K 384/17

    Steuerliches Einlagekonto - keine Berücksichtigung einer in einem früheren Jahr

    Wenn die Änderung eines Grundlagenfeststellungsbescheids nicht nur nicht zu erwarten, sondern fernliegend ist, wäre es ermessensfehlerhaft, das Verfahren über den Folgebescheid auszusetzen (vgl. zum Ganzen: Beschluss des BFH vom 25. Juli 2016, X B 20/16, BFH/NV 2016, 1736 m. w. N.).
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